Rechtsprechung
   BFH, 24.10.2001 - II R 58/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10426
BFH, 24.10.2001 - II R 58/99 (https://dejure.org/2001,10426)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2001 - II R 58/99 (https://dejure.org/2001,10426)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - II R 58/99 (https://dejure.org/2001,10426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4
    Berechtigter; Bezugsrecht; Erbschaftsteuer; Lebensversicherung; Prämie; Vermögensvorteil; Zahlung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.06.1994 - II R 124/90

    Bestimmung der Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 24.10.2001 - II R 58/99
    Hierzu bedarf es zumindest einer kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils, die aus sich selbst erkennen lässt, dass der Revisionskläger die Begründung des angefochtenen Urteils und sein eigenes bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juni 1994 II R 124/90, BFH/NV 1995, 128, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 24.02.1999 - III 334/94

    Zahlung von Erbschaftssteuer für Auszahlungsbeträge aus einem

    Auszug aus BFH, 24.10.2001 - II R 58/99
    Mit der vom FG zugelassenen Revision beantragt der Kläger, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. Februar 1999 III 334/94, den Erbschaftsteuerbescheid vom 24. November 1992 und die Einspruchsentscheidung vom 15. Juli 1994 ersatzlos aufzuheben.
  • BFH, 20.10.2016 - VIII R 27/15

    Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei mittelbarer Beteiligung setzt

    Für eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung (§ 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO) wäre eine --im Streitfall von den Klägerinnen zu 2 und 3 nach eigenem Bekunden nicht beabsichtigte-- zumindest kurze Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils erforderlich, aus der zu erkennen ist, dass der Revisionskläger die Begründung dieses Urteils und sein eigenes Vorbringen überprüft hat (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 9. März 2016 I R 79/14, BFH/NV 2016, 1039; vom 24. Oktober 2001 II R 58/99, BFH/NV 2002, 372; vom 28. August 1998 V R 44/97, BFH/NV 1999, 482; vom 19. Oktober 2000 VI R 73/00, BFH/NV 2001, 333; vom 20. Oktober 2003 VIII R 59/00, BFH/NV 2004, 501).
  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 450/99

    Berechnung der fiktiven Abzugssteuer bei der Anrechnung früherer Erwerbe nach §

    c) Auch die vom BFH zur Korrektur einer Überprogression entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 30. Januar 2002 II R 58/99, BStBl II 2002, 316 ; vgl. hierzu: Jülicher, ZEV 2002, 203; Halaczinsky, Kommentierte Finanzrechtsprechung Fach 10 ErbStG 1974 § 14 1/02) stehen dem zuvor genannten Ergebnis nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht